Tag der Sekprüfung - aber nicht für alle

Seit diesem Schuljahr ist die Sekprüfung im Kanton Freiburg nicht mehr Pflicht. Heute mussten nicht alle Sechstklässler antreten.

Nicht alle Sechstklässler müssen eine Übertrittsprüfung schreiben. © Unsplash

Der 12. März 2024 ist bei einigen Schülerinnen und Schülern der 6. Primarklasse rot im Kalender eingetragen. Denn am heutigen Tag findet im Kanton Freiburg die Sekprüfung statt. Doch seit diesem Schuljahr ist diese nicht mehr für alle Pflicht. 

Sekprüfung nur im Zweifelsfall nötig

Bislang war die Sekprüfung ein Richtmass für die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe 1. Das Resultat der Prüfung bestimmte mit, ob das Schulkind in die Sek A, Sek B oder Realschule kommt. Seit diesem Schuljahr ist das anders und die Sekprüfung kommt nur noch im Zweifelsfall zum Einsatz.

Die Entscheidung, welche Stufe die Schülerinnen und Schüler nach der Primarschule besuchen, soll im Idealfall von den Lehrpersonen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gefällt werden.

Ausschlaggebend sind heute die drei Kriterien Zeugnisnoten, Lehrerurteil und die Einschätzung der Eltern. "Wenn diese drei Kriterien übereinstimmen, wird das Kind direkt einer Stufe zugeteilt. Und wenn die Erwartungen von Eltern und Lehrperson nicht übereinstimmen, muss das Kind die Sekprüfung machen", erklärte Andreas Maag, Amtsvorsteher für den obligatorischen deutschsprachigen Unterricht im Kanton Freiburg zu Beginn des Schuljahres.

Kindeswohl im Zentrum

Oftmals ist die Leistung des Kindes Grund für Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrperson. Laut Isabelle Badan vom Verein Familienbegleitung Freiburg müssen sich beiden Parteien bewusst sein, dass sich ein Kind je nach Umgebung anders verhält. 

Es gibt zwei Realitäten. Die Familienrealität und die Realität der Schule. Und die Frage ist, wie man damit umgeht, wenn diese nicht gleich sind. 

Lehrperson und Eltern tragen beide zur Entwicklung eines Kindes bei. Wichtig sei dabei vor allem, dass man sich auf Augenhöhe begegnet, und nicht die schulische Leistung oder die Erwartung der Eltern höher zu gewichten, sagt etwa Erziehungswissenschaftlerin Rebekka Sieber: "Lehrer und Eltern sind aufeinander angewiesen. Erst wenn sich beide darüber bewusst sind, dann wirds konstruktiv."

Trotzdem kommt es oftmals vor, dass sich die Eltern und Lehrperson nicht einig werden, wie die Zukunft des Kindes aussehen soll. In diesem Fall muss das Kind zur Sekprüfung antreten. 

Sekprüfung entscheidet nicht über das ganze Leben

Ob eine Schülerin oder ein Schüler nun eine Übertrittprüfung ablegen muss oder nicht, entscheidet noch nicht definitiv darüber, welchen Schulabschluss das Kind am Ende in den Fingern halten wird. Denn die Durchlässigkeit zwischen den Stufen bleibt bestehen und ein Wechsel zwischen Sek A, Sek B und Realschule wird auch in Zukunft weiter möglich sein. 

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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