Swisscom erhält Weko-Busse von 18 Millionen

Die Swisscom hat im Glasfaserstreit eine Busse von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) erhalten.

Das Logo des Telekommunikationsunternehmen Swisscom: Der Konzern hat von der Weko eine Busse erhalten (Archivbild). © KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Kartellwächter halten die Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig. Sie haben den Telekomkonzern nun zu einer Strafzahlung von rund 18 Millionen Franken verdonnert. Dies teilte die Weko am Donnerstag in einem Communiqué mit. Im Dezember 2020 hatten die Wettbewerbshüter den Glasfaserausbau der Swisscom mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt. Die von der Swisscom geänderte Netzarchitektur mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht verstösst laut Weko gegen das Kartellrecht. Die Wettbewerbskommission pocht auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.

Nur so können Konkurrenten der Swisscom den Kunden eigene Internetangebote machen, die sich von jenen der Swisscom unterscheiden, und beispielsweise höhere Surfgeschwindigkeiten anbieten als der "Blaue Riese". Zudem erhält so jeder Haushalt eine Direktleitung in die Telefonzentrale und muss sich nicht die Zuleitung mit den Nachbarn teilen.

Allerdings ist diese Bauweise teurer, als nur eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern zu verlegen. Die Swisscom hat aus Kostengründen die billigere Variante gewählt und trotz des Vetos der Wettbewerbshüter lange daran festgehalten.

Swisscom prüft Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht

Die Swisscom ist mit der Weko-Busse nicht einverstanden. Der Entscheid der Wettbewerbskommission sei nicht nachvollziehbar, erklärte der Telekomkonzern am Donnerstag in einer Stellungnahme. Die Swisscom behält sich vor, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.

Denn der Branchenprimus ist entgegen der Meinung der Weko der Ansicht, "sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben". Auch bei der geänderten Ausbauweise der Glasfasernetze mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht hätten die Konkurrenten ohne Diskriminierung einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können. Damit hätten sie wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot mit Telefonie, Internet und TV anbieten können, erklärte der "blaue Riese".

Das Ausbaumodell mit nur einer Zuleitung bis zum Strassenschacht sei überdies in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, von den Telekomregulatoren akzeptiert und kartellrechtskonform. Diese Bauweise sei effizienter und billiger.

Mit der von der Weko geforderten Ausbauweise mit einer direkten Leitung von der Telefonzentrale bis zum Haushalt "werden bis 2030 bis zu 10 Prozent weniger Haushalte erschlossen werden können, als es mit nur einer Zuleitung für mehrere Haushalte möglich gewesen wäre", schrieb die Swisscom. Der Abschluss des Glasfaserausbaus werde nun einige Jahre später erfolgen.

"Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 bleibt unverändert, da Swisscom die Verfügung der Weko in ihrer Planung berücksichtigt hat", hiess es weiter. Der Telekomkonzern habe entsprechende Rückstellungen gebildet.

SDA
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